Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten
Der Betreiber der Website www.meteozentrum.at sammelt und archiviert die Daten der zum Bezug des Newsletters registrierten Personen in einer gesicherten Datenbank im Einklang mit dem Gesetz Nr. 101/2000 Slg., über den Schutz personenbezogener Daten.
Der Betreiber wird die personenbezogenen Daten der Benutzer nicht ohne Zustimmung des Benutzers in einer Weise präsentieren, teilen bzw. weiterleiten, die im Widerspruch zu dieser Erklärung stünde, und erklärt, sämtliche möglichen Maßnahmen ergriffen zu haben, um sämtliche personenbezogenen Daten vor unbefugten Eingriffen Dritter zu sichern. Der Betreiber ist berechtigt, zur Bearbeitung personenbezogener Daten Dritte als Bearbeiter der personenbezogenen Daten heranzuziehen.
Der Betreiber sammelt die Daten der registrierten Benutzer im Umfange: E-Mail-Adresse, Anrede und Einstellungen der Dienste. Diese Daten werden seitens des Betreibers für das Senden von Informationen zum Wetter genutzt. Der Benutzer kann sich ferner zum Bezug des Newsletters und von Geschäftsmitteilungen anmelden, welche Informationen zu den Dienstleistungen und Produkten Dritter enthalten, womit er die Zustimmung zur Verwendung der Daten zu diesen Zwecken erteilt.
Der Betreiber ist berechtigt, die seitens des Benutzers zur Verfügung gestellten, personenbezogenen Daten in elektronischer, automatisierter Weise zu bearbeiten. Der Betreiber bewahrt die Daten bis zur Stornierung des Sendens der Wetterinformationen oder des Newsletters sowie der Geschäftsmitteilungen an den Benutzer und 2 Jahre danach auf. Der Betreiber kann das Senden der Wetterinformationen, des Newsletters und der Geschäftsmitteilungen aufheben.
Der Betreiber ist berechtigt, diese Erklärung einseitig zu ändern, und zwar durch das Aushängen auf der Website www.meteozentrum.at. Die Wirksamkeit der neuen Erklärung wird stets im Dokument gekennzeichnet. Mit dem fortgesetzten Bezug des Newsletters erteilt der Benutzer die Zustimmung zum geänderten Wortlaut der Erklärung. Die neue Fassung der Erklärung wird den Benutzern im Voraus per E-Mail bekanntgegeben.
Diese Erklärung ist ab dem 1. 1. 2016 wirksam.